Statuten des Vereins "NEfA"


1. Name und Sitz

Unter dem Namen ”NEPAL – ENTWICKLUNG für ALLE (NEfA)”
besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff des ZGB mit Sitz in Winterthur.
Im englischen Sprachbereich verwenden wir: „NEPAL – EDUCATION for ALL (NEfA)

2. Vereinszweck

 -   Förderung der Bildungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Nepal

3. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen, sowie Personen des öffentlichen
Rechtes erwerben, welche den Vereinszweck unterstützen.

Die Mitglieder bestimmen die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrags an der Generalversammlung.
Eine weitere Haftung für Verbindlichkeiten des Vereins wird ausgeschlossen.
Der Verein NEPAL – ENTWICKLUNG für ALLE (NEfA) haftet nur mit dem Vereinsvermögen.

Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Abweisung
einer Anmeldung zur Mitgliedschaft, sowie der Ausschluss eines Mitglieds können ohne Angabe
von Gründen erfolgen. Gegen die Nichtaufnahme und gegen den Ausschluss kann Einsprache an
die Generalversammlung erhoben werden.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds.
Es wird eine Mitgliederliste geführt.

4. Organe

Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, die Mitgliederversammlung, der Vorstand
und die Revisionsstelle.

5. Generalversammlung, Mitgliederversammlung

Eine ordentliche Mitgliederversammlung, die Generalversammlung findet einmal jährlich im
1. Quartal statt und ist das oberste Organ des Vereins.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand oder auf Antrag von mindestens einem Fünftel der
Mitglieder einberufen.

Die Einladung erfolgt unter Angabe der Traktanden mindestens 20 Tage vor der Versammlung.

Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:

a. Wahl des Vereinspräsidenten / der Vereinspräsidentin und der übrigen Vorstandsmitglieder.
b. Wahl der Revisionsstelle.
c. Genehmigung von Budget, Jahresbericht und Jahresrechnung.
d. Beschlussfassung über Anträge von Vorstand oder Mitgliedern, sofern diese mindestens
   14 Tage vor der Versammlung dem Vorstand eingereicht worden sind.
e. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
f. Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge.
g. Statuten-Änderungen

Die Beschlussfassung geschieht durch das einfache Mehr aller an der Versammlung anwesenden
Mitglieder.
Statutenänderungen und die Beschlussfassung zur Auflösung des Vereins erfordern eine
Zweidrittelmehrheit der Anwesenden und müssen vorgängig traktandiert werden.

6. Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er wird auf die Dauer von einem Jahr
gewählt. Der Vorstand konstituiert sich selber, mit Ausnahme des Vereinspräsidenten / der
Vereinspräsidentin. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und beschliesst in allen
Vereinsangelegenheiten, welche nicht gemäss Gesetz oder diesen Statuten der
Mitgliederversammlung überbunden sind. Seine finanziellen Kompetenzen liegen im Rahmen
des von der Mitgliederversammlung genehmigten Budgets.
Die Mitglieder des Vereinsvorstandes sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur
Anspruch auf Entschädigungen ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere
Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet
werden.

7. Revisionsstelle

Die Revisionsstelle prüft jährlich zu handen der ordentlichen Mitgliederversammlung die
Rechnungsführung und den Vermögensstand.
Die Revisoren dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.

8. Mittel und allfällige Gewinne

Die finanziellen Mittel beschafft sich der Verein NEPAL – ENTWICKLUNG für ALLE (NEfA)
aus Mitgliederbeiträgen, Spenden und besonderen Aktionen.
Die Administration ist mit minimalstem Aufwand zu führen.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

9. Auflösung des Vereins

Der Verein kann aufgelöst werden, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden
Stimmberechtigten zustimmen.
Die nach Auflösung des Vereins verbleibenden Mittel sind einer steuerbefreiten Institution mit
gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Eine Verteilung unter die Mitglieder ist
ausgeschlossen.
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Winterthur, 17. September 2012

Präsidentin:                           Aktuar:                        Kassier:

Dagmar Nüsser-Beismann     Michael Beismann           Werner Stahel